Regelungen
Um die schlimmsten Auswüchse der Freizeitnutzung einzudämmen, wurden bereits einige Nutzungen geregelt:
- Das Grillen ist nur in bestimmten, dafür geeigneten Bereichen auf den Kiesbänken der Isar erlaubt und ansonsten generell verboten. Diese sind hier in der Karte verzeichnet.
- Die Kiesinseln im Süden von München dürfen von 15. März bis 1. September zum Schutz der kiesbrütenden Vögel nicht betreten werden.
- Der Hangbereich südlich des Klettergartens Baierbrunn ist von 1. Januar bis 1. November zum Schutz gefährdeter Vögel, Reptilien und Amphibien gesperrt.
- Bei Floßfahrten im Bereich der Kiesinseln muss die Blasmusik eingeschränkt werden.